Regalprüfung
Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen u.a. ortsfeste Regale systematisch und regelmäßig zu prüfen.
Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Schreiben Sie uns gerne an für ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.
- Optische Inspektion der Lagereinrichtung durch einen zertifizierten Regalprüfer
- Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007
- Prüfung auf zugelassenen Belastungen
- Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
- Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
- Bewertung beschädigter Bauteile
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls (Abnahmeprotokoll) anhand eines Prüfberichtes
- Bei positivem Ergebnis, Vergabe eines Prüfaufklebers