Datenschutz – Stellung des Datenschutzbeauftragten
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen in den folgenden Fällen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:
- Unternehmen, bei denen mindestens 20 Personen dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
- Unternehmen, deren Kerntätigkeit die systematische Verarbeitung personenbezogener Daten ist
- Unternehmen, die besonders sensible personenbezogene Daten verarbeiten
- Unternehmen, die eine Pflicht zur Benennung in Abhängigkeit der Verarbeitungssituation haben
- im Falle einer Datenverarbeitung, die der Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegt
- im Falle der geschäftsmäßigen Verarbeitung zu Übermittlungszwecken
Unsere spezialisierten Datenschutzbeauftragte unterstützen Ihr Unternehmen gerne!
Das bieten wir Ihnen:
- Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
- Überprüfung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
- Überwachung der Datenverarbeitung
- Schulung der Mitarbeiter
- Verfahrensverzeichnis und dessen „Verfügbarmachen“
- Vorabkontrolle
- Interne Beratungsfunktion
- Ansprechpartner für Betroffene
- Koordinierung von technisch-organisatorischen Maßnahmen zu Datensicherheit
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Mitwirkung bei der Realisierung von Betroffenenrechten
- Mitwirkung bei Auftragsdatenverarbeitungen
- Erstellung von Tätigkeitsberichten
- Vertretung des Unternehmens gegenüber Externen (z.B. Aufsichtsbehörden)