Datenschutz – Stellung des Datenschutzbeauftragten

Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind Unternehmen in den folgenden Fällen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen:

  • Unternehmen, bei denen mindestens 20 Personen dauerhaft mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind
  • Unternehmen, deren Kerntätigkeit die systematische Verarbeitung personenbezogener Daten ist
  • Unternehmen, die besonders sensible personenbezogene Daten verarbeiten
  • Unternehmen, die eine Pflicht zur Benennung in Abhängigkeit der Verarbeitungssituation haben
    • im Falle einer Datenverarbeitung, die der Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegt
    • im Falle der geschäftsmäßigen Verarbeitung zu Übermittlungszwecken

Unsere spezialisierten Datenschutzbeauftragte unterstützen Ihr Unternehmen gerne!

Das bieten wir Ihnen:

  • Stellung des externen Datenschutzbeauftragten
  • Überprüfung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
  • Überwachung der Datenverarbeitung
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Verfahrensverzeichnis und dessen „Verfügbarmachen“
  • Vorabkontrolle
  • Interne Beratungsfunktion
  • Ansprechpartner für Betroffene
  • Koordinierung von technisch-organisatorischen Maßnahmen zu Datensicherheit
  • Verpflichtung auf das Datengeheimnis
  • Mitwirkung bei der Realisierung von Betroffenenrechten
  • Mitwirkung bei Auftragsdatenverarbeitungen
  • Erstellung von Tätigkeitsberichten
  • Vertretung des Unternehmens gegenüber Externen (z.B. Aufsichtsbehörden)

Ihr Kontakt zu uns

Wollen Sie mehr über GENA erfahren oder haben Sie ein konkretes Anliegen? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Unser Team ist gerne für Sie da!
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