Arbeitssicherheit als ein zentraler Bestandteil

Die Arbeitssicherheit ist in Deutschland gesetzlich verankert, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind nur zwei der relevanten Rechtsvorschriften. Unternehmen sind beispielsweise dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Weiterhin müssen Unterweisungen der Mitarbeitenden zur Unfallverhütung durchgeführt werden. Je nach Tätigkeitsfeld kann auch die Bereitstellung und ordnungsgemäße Verwendung von PSA (Persönliche Schutzausrüstung) erforderlich sein.

ASA-Sitzungen

In Deutschland ist jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Der ASA setzt sich zusammen aus dem Arbeitgebenden oder einem von ihm/ihr benannten Vertreter:in der Geschäftsleitung, zwei vom Betriebsrat zu wählenden Mitgliedern, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem oder einer weiteren Sicherheitsbeauftragten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Alle Unternehmen in Deutschland sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen. Im Schadensfall kann die Nichtbestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu einer persönlichen Haftung führen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fachkräfte unterstützen mit ihrem Fachwissen die Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Planung und Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Dabei unterstützen wir Sie:

  • Fragen der Arbeitssicherheit
  • Planung von Arbeitsstätten
  • Beschaffung/Änderung von Arbeitsmitteln
  • Einführung/Änderung Arbeitsverfahren
  • Einführung von Arbeitsstoffen
  • Erprobung und Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • Fragen der Arbeitspsychologie, Ergonomie, Arbeitshygiene
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und Abläufe
  • Organisation von Brandschutz, Evakuierungsmaßnahmen und Erste Hilfe
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegen von Maßnahmen zur Gefährdungsverhütung
  • Organisation der Unterweisungen
  • Beratung der Arbeitnehmer, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsärzte
  • Verwaltungsverfahren (Berichte, Protokollwesen)
  • Beratung im Umgang mit Behörden und Versicherern
  • Teilnahme und protokollieren von ASA-Sitzungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen mit anschließender schriftlicher Berichterstattung sowie Vorschlägen zur Abhilfe von Mängeln
  • Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Prüfung von Leitern und Regalen

Ihr Kontakt zu uns

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