Gefahrgutschulung

Gefahrgutschulung nach Kapitel 1.3 ADR

Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person

Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter: innen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, benötigen Sie per Gesetz vorher eine Unterweisung nach ADR 1.3.

Das hört sich erstmal kompliziert an, aber keine Sorge:
Die GENA hilft schnell und unkompliziert!

„ADR“ ist die französische Abkürzung für das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.

Wir bringen Ihnen alles bei, was Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu diesem Thema wissen müssen.

Dieses Seminar ist eine anerkannte Grund- und Wiederholungsschulung.

Inhalt:

  • Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung
  • Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlich
  • Güter beteiligt sind, sowie des hieraus resultierenden
    • Anwendungsbereich, gem. 1.3.1,
    • Art der Unterweisung gem.1.3.2,
    • Sicherheitsunterweisung gem. 1.3.2.3
  • Gefahrenklassen
  • Allgemeine Betriebsvorschriften
  • Kennzeichnungs- und Ausrüstungsvorschriften
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Erleichterungen bei der Anwendung der Gefahrgutvorschriften
  • Fallbeispiele
  • Begriffserklärungen
  • Neuerungen ADR
  • Fahrzeugüberprüfungen
  • Definierung Entlader

Wichtig: Bitte bei Anmeldung angeben, für welchen Termin Sie sich anmelden möchten.

Oder sind Sie interessiert an einer Inhouse Schulung?
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot! Kontaktieren Sie uns.
  • Böttgerstraße 6, 65439 Flörsheim

  • +49 (0) 6145 – 9 37 78 96

  • +49 (0) 6145 – 9 37 78 98

Termine in Frankfurt/Eschborn: 27.06.2025 und 17.09.2025

Termine in Aachen: 05.06.2025

Preis: 410,40 € zzgl. MwSt

Dozent: Herr Ferkan Türkmen

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Schulung
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