Gefahrgutschulung
Gefahrgutschulung nach Kapitel 1.3 ADR
Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter: innen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, benötigen Sie per Gesetz vorher eine Unterweisung nach ADR 1.3.
Das hört sich erstmal kompliziert an, aber keine Sorge:
Die GENA hilft schnell und unkompliziert!
„ADR“ ist die französische Abkürzung für das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“.
Wir bringen Ihnen alles bei, was Sie und Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu diesem Thema wissen müssen.
Dieses Seminar ist eine anerkannte Grund- und Wiederholungsschulung.
Inhalt:
- Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung
- Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlich
- Güter beteiligt sind, sowie des hieraus resultierenden
- Anwendungsbereich, gem. 1.3.1,
- Art der Unterweisung gem.1.3.2,
- Sicherheitsunterweisung gem. 1.3.2.3
- Gefahrenklassen
- Allgemeine Betriebsvorschriften
- Kennzeichnungs- und Ausrüstungsvorschriften
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Erleichterungen bei der Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Fallbeispiele
- Begriffserklärungen
- Neuerungen ADR
- Fahrzeugüberprüfungen
- Definierung Entlader
Wichtig: Bitte bei Anmeldung angeben, für welchen Termin Sie sich anmelden möchten.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot! Kontaktieren Sie uns.
Termine in Frankfurt/Eschborn: 27.06.2025 und 17.09.2025
Termine in Aachen: 05.06.2025
Preis: 410,40 € zzgl. MwSt
Dozent: Herr Ferkan Türkmen